Lebensmittel - Zusatzstoffe haben Einzug
gehalten in alle nur denkbaren industriell behandelten
Speisen und Getränke. Die Frage, wann
Zusatzstoffe zu Schadstoffen werden, bewegt Verbraucher, Industrie und Behörden seit langem.
Nach einer EU - Richtlinie muß auf allen abgepackten Nahrungsmitteln eine Zutatenliste
vorhanden sein. Dazu gibt es gesetzlich geregelte
Ausnahmen, etwa für Weine (dem Weinliebhaber bleiben nach wie vor die Chemikalien in seinem edlen Tropfen verborgen) und für Waren, die nicht zur Selbstbedienung bestimmt, aber trotzdem
vorverpackt sind, zum Beispiel Feinkostsalate, belegte Brote, vorverpackte Wurst- und Fleischwaren und andere. Ausnahmen gelten auch für Kakao und
Kakaoerzeugnisse, für Aromen, für Zuckerarten, Kaffee- und Zichorienextrakte, Honig, Gaststätten- und Kantinenkost und manche Dauerback- und
Süßwaren.
Aber auch wenn auf abgepackten Nahrungsmitteln die Zutatenliste aufgedruckt ist, kann man gewisse Tricks der Nahrungsmittelindustrie nur schwer durchschauen.
Da sind zum einen die Mengenangaben. Die Kennzeichnungsverordnung besagt, daß alle
Zutaten in der Reihenfolge ihrer Mengenanteile aufgeführt werden müssen, das heißt, die Zutat, von der am meisten enthalten ist, steht an erster Stelle, die Zutat, von der am wenigsten verwendet wurde, an letzter. Genaue Mengenangaben in Gramm, Prozent oder Milliliter müssen aber nicht genannt werden. Durch geschicktes Aufteilen kann ein Hersteller nun gewisse, eher unerwünschte Zutaten von der ersten Stelle verschwinden lassen. Ein Beispiel: Die
Zutatenliste eines Müsliriegels, dessen bunte Verpackung dem Käufer gesunde Natürlichkeit verheißt, lautet: Haferflocken, Haselnüsse, gerösteter Reis, Corn Flakes, Fett, Fruktose, Zucker, Dextrose,
Maltose, Glukosesirup, Honig, Glyzerin, Rosinen, Apfelstücke, Salz, Emulgator, Lezithin, Aromastoffe,
Vitamine. Zucker steht an siebter Stelle, ist also gemäß der Zutatenkennzeichnung ein eher untergeordneter Inhaltsstoff. So jedenfalls glaubt der Käufer, der sich mit den verschiedenen Zuckerarten nicht auskennt. Mit der Bezeichnung „Zucker“ ist hier aber nur der Gehalt an Saccarose, die chemische Bezeichnung für weißen Haushaltszucker, gemeint.
Weiter raffinierte, isolierte Zucker, die der Saccarose an Gesundheitsschädlichkeit nicht oder kaum nachstehen und die in dem Müsliriegel enthalten sind: Fruktose, Dextrose, Maltose, Glukosesirup. Dazu kommt Honig, der zu 80 % aus Zucker besteht. Eigentlich müßte man diese verschiedenen
Zuckerarten zusammenzählen. Dann aber würde „Zucker“ nicht den siebten, sondern vielleicht den ersten oder zweiten Platz unter den Zutaten dieses Müsliriegels einnehmen - das gesunde Image wäre dahin.
Solcher Etikettenschwindel ist in der EU-Kennzeichnungsverordnung erlaubt; der
Verbraucher muß sich selbst bemühen, die Zutatenlisten richtig zu verstehen.
Auch andere, für gesunde Ernährung unerwünschte Zutaten müssen auf der Zutatenliste aufgeführt sein: Farbstoffe, Konservierungsstoffe und chemische Zutaten, deren Bedeutung dem Verbraucher verborgen bleibt. Manche Stoffe müssen überhaupt nicht oder nur mit dem Klassennamen genannt werden, und die genaue Menge der zugesetzten Chemikalien wird ohnehin verschwiegen. Zudem werden die Farb- und Konservierungsmittel mit Nummern verschlüsselt (z. B. Farbstoff E 102), Will man nun wissen, ob es sich bei einer Zutat um eine chemische Substanz handelt, die bei vielen Menschen gesundheitliche Störungen verursachen kann, oder um einen harmlosen Rote-Rübe-Farbstoff, dann kann man in der folgenden Zutatenliste nachschlagen. Sie soll in der Küche griffbereit sein. So sind Sie in der Lage, diese Zusatzstoffe zu
identifizieren und in der Folge zu vermeiden. Am einfachsten, indem Sie Produkte mit gefährlichen und undefinierbaren Zutaten bei künftigen Einkäufen einfach im Regal liegen lassen. Der kritische Blick auf die Zutatenliste hilft Ihnen, böse Überraschungen zu verhüten.
Kennzeichnung:
Auf abgepackten Nahrungsmitteln müssen folgende Informationen erscheinen, und zwar in deutscher Sprache, leicht verständlich, leicht lesbar, deutlich sichtbar und unverwischbar:
· Die VERKEHRSBEZEICHNUNG, das heißt die genaue Bezeichnung des Produkts.
· Name oder FIRMA und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers.
· Die genaue MENGENANGABE.
· Das MINDESTHALTBARKEITSDATUM oder Herstelldatum.
· Die ZUTATENLISTE.
Letztere ist für die Qualitätsbestimmung des Produkts durch den Verbraucher von besonderem
Interesse.
Gegebenenfalls, zum Beispiel bei Diätetischen Lebensmitteln, müssen Broteinheiten, besonderer Ernährungszweck und wertbestimmende Inhaltsstoffe angegeben werden.
Farbstoffe geben den Nahrungsmitteln, die durch die industrielle Verarbeitung blaß geworden sind, ein ansprechendes Äußeres.
Farbstoffe dienen ausschließlich der Verkaufsförderung und nicht der Qualitätsverbesserung - sie sind also überflüssig.
Diese Kosmetik fürs Essen ist eigentlich nicht notwendig und häufig nicht ungefährlich, denn für viele allergische Reaktionen auf Zusatzstoffe sind
chemisch-synthetische Farbstoffe verantwortlich (Allergien). Manche von ihnen wirken im Bakterienversuch sogar erbgutverändernd.
Zahllose Nahrungsmittel dürfen gefärbt werden, zum Beispiel Kunstspeiseeis, Zuckerüberzüge,
Zuckerwaren (Bonbons, Weingummi, Lutscher, Lakritze, Marzipan ect.).
Kandierte Früchte, Fischerzeugnisse, Lachsersatz, Fischrogenerzeugnisse, Konservengarnelen ect. Manche Obstkonserven und Fruchtmark,
Creme- und Geleespeisen, Puddings, süße Suppen und süße Soßen, manche Liköre und Branntweine, Brausen, Schnitt- und Chesterkäse, Butter, Margarine, Kunsthonig, fetthaltige Füllungen von Backwaren, die sogenannten Fruchtzubereitungen bei Fruchtjoghurts.
Außerdem werden ca. 90 Prozent aller Fleischwaren mit Nitritpökelsalz (Pökeln) behandelt, das zwar nicht zu den Farbstoffen zählt, den Fleischprodukten aber eine verkaufsfördernde rote Farbe verleiht. Sobald die Verwendung eines Farbstoffes eine Täuschung des Verbrauchers verursachen könnte, ist sie verboten. So dürfen beispielsweise Eiernudeln nicht eingefärbt werden, um die Vortäuschung eines höheren Eigehalts zu vermeiden. Trotzdem täuschen Farbstoffe in vielen Fällen über die wahre (minderwertige) Qualität eines Nahrungsmittels hinweg. Färbende Pflanzen- und Fruchtauszüge, wie Holundersaft, Karottensaft und Rote-Beete-Saft, werden nicht den Zusatzstoffen zugeordnet, sondern gelten als färbende Lebensmittel.
Auf der Zutatenliste von Nahrungsmitteln erscheinen die Farbstoffe in einem Nummerncode (zum Beispiel Farbstoff E 102). Das macht es dem Verbraucher noch schwerer, zwischen harmlosen, weil natürlichen Farbstoffen (beispielsweise E 102 Tartrazin, das von allen Farbstoffen am ehesten Allergien auslösen und unter Umständen das Erbgut schädigen kann) zu unterscheiden.
Antioxidantien verhindern vor allem die negativen Einwirkungen von Luftsauerstoff, wie das
Ranzigwerden von Fetten, die Zerstörung von Vitaminen und Aromastoffen.
Ascorbinsäure (Vitamin C), Vitamin E, Glutathion und andere sind natürliche Antioxidationsmittel, zu den synthetischen gehören vor allem die Gallate, Butylhydroxyanisol und andere. Diese Stoffe dürfen u.a. in folgenden Nahrungsmitteln eingesetzt werden: Suppen, Brühen, Bratensoßen, Würzsoßen, Kartoffeltrockenerzeugnissen, Knabbererzeugnissen auf Getreidebasis, Marzipan und anderen Erzeugnissen aus Ölsamen, Aromen, Kaugummi,
Walnußkernen. In der Zutatenliste müssen die Stoffe einzeln mit Name oder E-Nummer aufgeführt
werden. Bei den synthetischen Antioxidantien bestehen gesundheitliche Bedenken hinsichtlich allergischer Reaktionen. Die fragwürdigen Stoffe sind in dieser Liste weiter hinten aufgeführt. Ebenso deren
mögliche Wirkung.
Verdickungsmittel und Geliermittel binden Wasser, auch stabilisieren sie Gemische aus Wasser und Fett oder aus festen und flüssigen Bestandteilen. Bei Eis und Tieffrostprodukten verhindern sie die Bildung von Kristallen. Zu ihnen zählen Pektine, Carageene, Gelantine, Agar-Agar und andere Mittel natürlichen Ursprungs. Auf den Zutatenlisten
müssen sie nicht einzeln aufgeführt werden - der
Klassenname genügt. Verwendet werden Verdickungs- und Geliermittel in Marmeladen, Cremes, Pudding, Backwaren, Fertiggerichten, Säften, Sülzen, Instant-Produkten, Fruchtjoghurts, Kaugummi und anderen.
Lebensmittelzusatzstoffe, welche die Mischung von zwei schwer vermischbaren Flüssigkeiten,
beispielsweise Wasser und Öl, stabilisieren, nennt man Emulgatoren. Mit ihrer Hilfe lassen sich Nahrungsmittelmischungen bei der Herstellung besser aufschäumen, sodaß sie auch ohne Zusatz wertvoller Inhaltsstoffe cremig wirken.
Emulgatoren werden in Margarine, Mayonnaise, Eis, Backwaren, Brüh- und Kochwürsten eingesetzt, zum Teil, um den Fettanteil zu verstecken und das Produkt mager aussehen zu lassen.
Emulgatoren natürlichen Ursprungs sind vor allem die Lezithine in Ei, Soja und Ölsamen. In der Zutatenliste ist bei Verwendung von Emulgatoren nur die Angabe des Klassennamens erforderlich; die genauen Na-men oder E-Nummern müssen nicht genannt wer-den.
Konservierungsmittel hemmen das Wachstum von Mikroorganismen zur Verhütung von Gärung,
Fäulnis oder Schimmelbildung. Sie beeinflussen die Haltbarkeit von Nahrungsmitteln und werden
eingesetzt, wenn Kühlen, Tiefgefrieren, Erhitzen oder andere Konservierungsmethoden allein nicht
ausreichen. Die altbekannten Konservierungsmittel Essig, Salz und Zucker zählen nicht zu den Zusatzstoffen und müssen in der Zutatenliste gesondert geführt werden. In vielen Fällen setzt die Industrie
chemische Konservierungsstoffe wie Propionsäure, Sorbinsäure und deren Salze, Benzoesäure und deren Salze, PHB-Ester, Ameisensäure und deren Salze nur aus Gründen der Kostenersparnis ein. Einige Konservierungsstoffe stehen im Verdacht, Allergien auszulösen, krebserregend und erbgutverändernd zu wirken. Manche der zugelassenen Konservierungsstoffe sind toxikologisch nicht ausreichend untersucht.
Die Liste der Nahrungsmittel, denen Konservierungsstoffe zugesetzt werden dürfen, ist lang:
Fleisch- und Fischerzeugnisse, Soßen, Fruchterzeugnisse, Fleisch- und Gemüsesalate, Margarine, Käse, Marmeladen, Sauergemüse, Limonaden, Fruchtsaftgetränke, Süßwaren, Schnittbrot, Weine, Senf und vieles mehr.
Die Konservierungsmittel müssen auf den Zutatenlisten der Verpackungen angegeben werden - mit zwei wichtigen Ausnahmen; Nitritpökelsalze bei unverpackten Fleischwaren und Schwefeldioxid im Wein dürfen auch weiterhin verschwiegen werden, obwohl sie mehr als bedenklich sind. Diese beiden Substanzen haben neben ihren konservierenden Eigenschaften noch andere Funktionen. Sie können deshalb auch gesondert in der Zutatenliste erscheinen
(Pökeln, Schwefeln).
Ein beliebtes Mittel zur Konservierung von Lebensmitteln ist in vielen Ländern die radioaktive Bestrahlung der Waren. Wissenschaftlich korrekter ist der Begriff „ionisierende Strahlung“, doch da zur Lebensmittelbestrahlung hauptsächlich Gammastrahlen von Kobalt 60 und Cäsium 137 verwendet werden, geht es bei der Lebensmittelbestrahlung tatsächlich um Radioaktivität. 1990 wurden
weltweit bereits 500.000 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, der Hauptteil davon war Getreide für die damalige UdSSR. Wiederholt wurde bekannt, daß auch bei uns bestrahlte Ware in den Handel
gelangt. So kann die Frage, wie viele bestrahlte Nahrungsmittel über die Grenzen in die Regale und Tiefkühltruhen der Supermärkte und in die Fabriken der Nahrungsmittelhersteller gelangen, nicht
zufriedenstellend beantwortet werden. In den EU-Ländern zählt die Bestrahlung nämlich zu den üblichen
Konservierungsmethoden - in Spanien, Dänemark, Holland, Frankreich, Italien, aber auch in Ungarn, Bulgarien, Südafrika, Israel, um nur wenige zu nennen. Am häufigsten bestrahlt werden Erdäpfel, Garnelen und Krabben, Zwiebeln, Knoblauch, Geflügel, Salate, Kräuter und Gewürze. Das Bestrahlen verhindert das Auskeimen von Zwiebeln und Erdäpfeln, verzögert die Reife bei Obst, macht Lagerbestände insektenfrei, tötet Bakterien ab, vernichtet Salmonellen in Geflügelfleisch, vermindert Schimmelbefall und verlängert die Haltbarkeit. Die ionisierenden Strahlendosen beseitigen alle Krankheitserreger und machen selbst leicht leichtverderbliche
Nahrungsmittel ohne Kühlung dauerhaft haltbar, wenn sie nach Bestrahlung luftdicht verpackt werden. Die verwendete Dosis, gemessen in Gray
(Radioaktivität), zum Beispiel zur Verhinderung des Auskeimens von Erdäpfeln, beträgt bis ca. 1000 Gray.
Dies ist schon 10- bis
15 mal höher als die für den Menschen tödliche Dosis.
Notwendig ist die Bestrahlung auf keinen Fall. Sie ist nur für die Atomlobby gewinnbringend.
Gesundheitliche Risikoberechnungen für den Menschen werden nicht durchgeführt, obwohl Toxizitätsuntersuchungen auf ein 2000 mal höheres Risiko als bei Konservierungsstoffen hinweisen und Blutbildveränderungen bei Kindern, Fruchtbarkeitseinschränkungen und Nierenstörungen nachgewiesen sind.
Dazu der Lebensmittelwissenschaftler Professor Pfeilstricker von der Universität Bonn: „Bestrahlte Lebensmittel haben so lange als schädlich zu gelten, solange ihre Unschädlichkeit nicht bewiesen ist.“ Der Verbraucher sollte keine Lebensmittel
kaufen, bei denen der Verdacht besteht, daß sie bestrahlt wurden.
Geschmacksverstärker intensivieren den Eigengeschmack oder das Aroma eines
Nahrungsmittels. Dies geschieht, indem diese Stoffe, die selbst keine oder nur geringe Geschmacksempfindungen auslösen, die Geschmacksrezeptoren in Mund und Gaumen stimulieren. Geschmacksverstärker
kommen zur Anwendung in Fertiggerichten, Suppenerzeugnissen, Dressings, Soßen,
Fleischerzeugnissen, Konserven, Tiefkühlkost, Süßwaren,
Backwaren und Erfrischungsgetränken. Der bekannteste Geschmacksverstärker ist
Natriumglutamat (das Natriumsalz der Aminosäure Glutaminsäure). Glutamat, dessen weltweite Jahresproduktion bei ca. 350.000 Tonnen liegt, ist Hauptbestandteil vieler Würzmittel, wie beispielsweise Fondor oder Aromat, und wird gerne in Gaststätten, vor allem in
Chinarestaurants, den Speisen zugesetzt. Viele Menschen reagieren überempfindlich auf Glutamat. Der Zusatz von Glutamat in Speisen kann zum sogenannten
„China-Restaurant-Syndrom“ führen, das sich durch Kopfschmerzen, Taubheitsgefühl in Nacken, Armen und Beinen, Herzklopfen, Spannungen in Gesicht und Brust und Hautveränderungen äußern kann. Sogar von Asthmaanfällen wurde berichtet. Außer den verschiedenen Glutamaten werden noch die Salze von 17 weiteren Aminosäuren und
Ribonucleotiden als Geschmacksverstärker eingesetzt. Auf der Zutatenliste müssen sie nicht einzeln angeführt werden.
Die Konservierung von Lebensmitteln durch Zusatz von Schwefeldioxid (schweflige Säure) nennt man Schwefeln. Viele Lebensmittel, beispielsweise Wein und Trockenfrüchte, werden mit
Schwefeldioxid behandelt. Die bedenkliche Wirkung von Schwefeldioxid und der Salze der schwefligen Säure ist hinlänglich bekannt: Zerstörung von Vitaminen der B-Gruppe, enzymhemmend, zellverändernd, Verstärkung der Wirkung anderer krebserregender Substanzen. Manche Menschen reagieren schon bei kleinsten Mengen mit Übelkeit und Kopfschmerz. Trotzdem muß laut Gesetz eine Menge bis zu 50 mg Schwefeldioxid pro Kilo Lebensmittel nicht auf der Packung angegeben werden. Mengen über 50 mg/kg müssen als „geschwefelt“ gekennzeichnet werden, Mengen über 500 mg/kg als „stark
geschwefelt“. Die Schwefelmengen können aber bis zu 2000 mg/kg (bei getrockneten Marillen) betragen. Auf der Zutatenliste muß zudem der Klassenname (z.B. Schwefeldioxid, Natriumsulfat ect.) angeführt werden oder der Klassenname zusammen mit der E - Nummer. Lediglich die Winzer dürfen den Schwefel ganz verschweigen, obwohl schon der Genuß eines einzigen Glases Wein den von den Behörden
ohnehin viel zu hoch angesetzten Unbedenklichkeitswert überschreiten kann.
Der Kopfschmerz nach
Weingenuß ist häufig auf den Schwefeldioxidgehalt zurückzuführen. Obwohl das Schwefeln von Wein
bereits im Mittelalter in manchen Gegenden verboten war, hat sich diese Unsitte bis in die heutige Zeit erhalten.
Säureregulatoren und Säuerungsmittel sind Lebensmittelzusatzstoffe, die den Säuregrad von Nahrungsmitteln wie Wein, Trinkwasser, Stockfisch ect. Regeln. Dazu gehören die Salze der Milch-, Apfel-, Wein- oder Zitronensäure, aber auch
Phosphate und andere.
Lebensmittelverarbeitung: Die naturgegebenen rohen Produkte aus Landwirtschaft, Viehzucht, Fischfang ect.
werden zu einem großen Teil von der Nahrungsmittelindustrie verarbeitet, bevor sie in den Handel gelangen. Die Lebensmittelverarbeitung ist heute zu einem hochtechnisierten und aufwendigen Prozeß geworden, bei dem wesentliche natürliche, qualitätsbestimmende Inhaltsstoffe der Lebensmittel verlorengehen und statt dessen eine Reihe
chemischer Zusatzstoffe hinzugefügt werden. Die Produkte dieses Prozesses gelangen als Fertignahrung an den Verbraucher. Andererseits gibt es auch
Verarbeitungsschritte, die notwendige und erwünschte Eigenschaftsveränderungen herbeiführen, z.B. bei der Käse- oder Ölproduktion.
Die äußere Qualität von Lebensmitteln /Größe, Aussehen, Farbe, Form ect.), die technologische Qualität (ständige Verfügbarkeit, Lagerfähigkeit, fabrikmäßige Verarbeitkeit ect.) und der möglichst niedrige Preis gewinnen im System der industriellen Erzeugung und Handhabung von Lebensmitteln Vorrang vor den eigentlichen Gütermaßstäben
Vollwertigkeit, Naturbelassenheit, Frische und Schadstoffarmut.
Endgültig zur naturentfremdeten Handelsware degradiert wird die Nahrung durch die
Nahrungsmittelindustrie. In vollautomatisierten Verarbeitungsprozessen werden die landwirtschaftlichen Erzeugnisse gereinigt, zerkleinert, zerkocht, raffiniert,
pasteurisiert, konserviert, konzentriert, getrocknet, tiefgefroren, gepreßt, geformt und handelsgerecht auf den Markt gebracht.
Eine Unmenge von chemischen und technischen Hilfsstoffen unterstützt diesen Prozeß. Den
Verbraucher schien das lange nicht zu kümmern. Er sah zuerst auf den Preis, dann auf die Qualität. Das wachsende Ernährungsbewußtsein der Verbraucher in den letzten Jahren hat aber zu einer Umkehr
dieser Entwicklung geführt und vielen kleinen
Geschäften, wie etwa den Naturkostläden, eine Existenzgrundlage geschaffen.
Das rücksichtslose Gewinnstreben und der aggressive Konkurenzdruck in der
Nahrungsmittelbranche sind für viele Praktiken und Panschereien verantwortlich, die immer wieder als
Lebensmittelskandale auftauchen. In den letzten Jahren gab es auch in der Lebensmittelverarbeitung Alternativen. Durch die zunehmende Nachfrage des Verbrauchers nach Bioware und Gesundkost nahm nicht nur der ökologische Landbau stark an Bedeutung zu,
sondern auch alternative Konzepte der Lebensmittelverarbeitung. Wie die ökologischen Landwirte
unterwerfen sich auch die seriösen Hersteller von Naturkost einer Reihe von Leitlinien:
- Verwendet werden vorwiegend Rohstoffe aus kontrolliert-ökologischem Anbau. Sind manche
Zutaten nicht in dieser Qualität erhältlich, wird bestmöglicher Ersatz gesucht und dies auf der Zutatenliste kenntlich gemacht.
- Die Lebensmittel werden nur so wenig wie nötig mit möglichst schonenden und umweltfreundlichen Verfahren behandelt und verarbeitet.
- Auf chemisch- synthetische Lebensmittelzusatzstoffe und technische Hilfsstoffe wird verzichtet.
- Ökologisch erzeugte Produkte dürfen nicht bestrahlt werden oder in Kontakt mit potentiell
schädlichen synthetischen Substanzen kommen. Sie müssen zudem klar getrennt von nicht- ökologischen Produkten gelagert werden.
- Die Verpackung soll umweltfreundlich sein und sich möglichst zum Recycling eignen. Mehrweg- und Pfandsysteme haben Vorrang. Aus der Verpackung dürfen keinerlei Schadstoffe in die Lebensmittel übergehen.
- Es werden Herstellungsmethoden eingesetzt, die nicht nur die Qualität der Produkte sichern, sondern auch die Umwelt schonen, Energie sparen und den Mitarbeitern menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährleisten.
- Die Verteilung der Ware erfolgt dezentral. Der möglichst kurze Weg zum Verbraucher hilft Energie sparen.
Obwohl in jedem Fall frisch, selbst zubereitete Ware verarbeiteten Produkten vorzuziehen ist, kann der Verbraucher durch bewußte Auswahl auf die Politik der Nahrungsmittelindustrie einwirken.
Farbstoffe
E 102 TARTRAZIN
Farbstoff für Zitronengelb, synthetisch hergestellt.
Wird verwendet für:
Brausen, Brausepulver, Fruchtessenzen, Kunstessenzen, Kunsthonig, Kunstspeiseeis, Puddingpulver, Senf, Sirup, Süßwaren.
Mögliche Nebenwirkungen:
Forschungsergebnisse über gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen kommen häufiger vor als bei jedem anderen synthetischen Farbstoff; es
liegen Verdachtsmomente vor, daß die Zulassung von E 102 widerrufen oder zumindest eingeschränkt werden sollte; allergische Reaktionen, insbesondere bei Asthmatikern und Menschen, die auf Aspirin empfindlich reagieren.
E 123 AMARANT
Farbstoff für Rot, synthetisch hergestellt.
Wird verwendet für:
Liköre, Kunstspeiseeis, Pudding.
Mögliche Nebenwirkungen:
Kann bei empfindlichen Personen gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung haben; im Tierversuch wurde erhöhte Anfälligkeit gegenüber Infektionen festgestellt; allergische Reaktionen, insbesondere bei Aspirinunverträglichkeit.
E 127 ERYTHROSIN
Farbstoff für Rosa, synthetisch hergestellt.
Wird verwendet für:
Konservenfrüchte, Kunstspeiseeis, Cocktailkirschen.
Mögliche Nebenwirkungen:
Kann gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung bei sensiblen Personen hervorrufen; hat im Tierversuch mit Ratten die Schilddrüsenfunktion gestört; hat im Tierversuch die Nervenfunktionen beeinträchtigt; erbgutverändernd im Bakterienversuch; allergische Reaktionen sind möglich.
E 161 g CANTHAXANTHIN
Farbstoff für Orange, kommt als natürlicher Stoff in Krabben vor oder wird synthetisch hergestellt.
Zum Färben von gewöhnlichen Forellen zur „Lachsforelle“, als Futtermittelzusatz zur
Farbauffrischung blasser Hühnerhaut oder zur Herstellung einer „natürlichen“ Dotterfarbe bei Eiern.
Mögliche Nebenwirkungen:
E 161 g ist das einzige Carotin, das vom Körper nicht in Vitamin A umgewandelt werden kann; mußte in Selbstbräunungskapseln wegen Augenschäden verboten werden; die Weltgesundheitsorganisation warnt vor Leberschäden.
Konservierungsmittel
E 210 Benzoesäure
E 211 Natriumbenzoat
E 212 Kaliumbenzoat
E 213 Calciumbenzoat
Werden synthetisch hergestellt.
Werden verwendet für:
Gemüsekonserven, Marinaden, Mayonnaise, Obstkonserven, Salate.
Mögliche Nebenwirkungen:
Allergische Reaktionen können relativ häufig auftreten.
(Asthma, Nesselfieber ect.)
E 214 Parahydroxy-Benzolsäure-Ethylester und Verbindungen
E 215 PHB-ETHYLESTER-NATRIUMSALZ
E 216 PHB-PROPYLESTER
E 217 PHB-PROPYLESTER-NATRIUMSALZ
E 218 PHB-METHYLESTER
E 219 METHYLESTER-NATRIUMSALZ
Werden aus Benzoesäure synthetisch hergestellt.
Typische Lebensmittel: Fischmarinaden, Süßwaren.
Mögliche Nebenwirkungen:
PHB-Ester lösen überdurchschnittlich oft allergische Reaktionen aus.
E 220 SCHWEFELDIOXID
E 221 NATRIUMSULFIT
E 222 NATRIUMHYDROGENSULFIT
E 223 NATRIUMDISULFIT
E 224 KALIUMDISULFIT
E 226 CALCIUMDISULFIT
E 227 CALCIUMHYDROGENSULFIT
Werden synthetisch hergestellt.
Typische Lebensmittel: Gemüsekonserven, kandierte Früchte, Erdäpfelerzeugnisse,
Kren, Konserven, Wein, Trockenobst.
Mögliche Nebenwirkungen:
Schwefeldioxid und seine Verbindungen können Vitamin B zerstören; bei empfindlichen Personen kann es zu Kopfschmerzen, Übelkeit oder Asthma-anfällen kommen; Reizungen im Magen- Darm- Trakt können die Folge sein.
E 230 BIPHENYL
E 231 ORTHOPHENYLPHENOL
E 232 NATRIUMORTHOPENYLPHENOLAT
Werden synthetisch hergestellt.
Typische Lebensmittel:
Schalen von Zitrusfrüchten (beim Schälen kann ein Teil des Zusatzstoffes auf das Fruchtfleisch übertragen werden).
E 250 NATRIUM-NITRIT
E 251 NATRIUM-NITRAT
E 252 KALIUMNITRAT
Werden synthetisch hergestellt.
Werden bei längerem Stehen und Warmhalten von Gemüsen verwendet.
Typische Pflanzen; Blattsalate, Rettich, Rote Rüben, Spinat.
Fischprodukte, Käse, Fleisch, Kräuterfischerzeugnisse aus Heringen und Sprotten.
Babys und Kleinkinder sollten Nitraten nie ausgesetzt werden; Nitrate und Nitrite sind durch
Überdüngung weitverbreitete Umweltgifte; im Körper können Nitrate in Nitrit umgewandelt werden;
zusammen mit anderen Lebensmittelbestandteilen kann Nitrit im Magensaft und im Darm zu
krebseszeugenden Nitrosaminen reagieren (lt. Testversuch mit Ratten).
E 280 PROPIONSÄURE
E 281 NATRIUMPROPIONAT
E 282 CALCIUMPROPIONAT
E 283 KALIUMPROPIONAT
Propionsäure ist ein natürlicher Spurenstoff. Wird in verschiedenen Lebensmitteln verwendet.
Verursachte laut einer unveröffentlichten EU-Studie krebsähnliche Veränderungen im
Verdauungstrakt (Vormagen) bei Ratten. Könnte durch EU- Recht für bestimmte Brote zugelassen werden.
Anti-Oxidantien
E 320 BUTYLHYDROXYANISOL (BHA)
E 321 BUTYLHYDROXYTDUOL (BHT)
Synthetisch hergestellt.
Werden verwendet für:
Biskuits, Fruchtkuchen, Rindsuppe (Würfelsuppe), Süßigkeiten, Walnüsse, Würzreis, Eis, Marzipan, Knabbergebäck, Kaugummi.
Es gibt einige Beweise, daß BHA Überreaktionen bei empfindlichen Personen hervorrufen kann; hat im Versuch mit Laborratten Krebs im Vormagen
verursacht; Erhöhung des Lipiol- und Cholesteringehalts im Blut; kann Entstehung von
Verdauungsenzymen in der Leber fördern, BHA ist in Baby- und Kindernahrung nicht erlaubt; BHT kann Allergien auslösen (Hautrisse), es kann Verdauungsenzyme in der Leber fördern und Vitamine abbauen; darf Baby- und Kindernahrung nicht zugesetzt werden, die EU plant erweiterung der Zulassung für
Fischkonserven, Müsli, Nußprodukte und Gemüse.
Säure-Regulatoren:
E 338 ORTHOPHOSPHORSÄURE
E 339 NATRIUM-ORTHOPHOSPHATE
E 340 KALIUM-ORTHOPHOSPHATE
E 341 CALCIUM-ORTHOPHOSPHATE
E 343 MAGNESIUM-ORTOPHOSPHATE
Phosphorsäure wird synthetisch hergestellt.
Wird verwendet zur Erhöhung der Haltbarkeit und Aufhellung von Erdäpfelprodukten (z.B. Pommes frites), Schmelzkäse, Käsescheiben, Schnelldessert, zur Erhöhung des Wassergehalts von Schinken und Brühwurst.
In der EU in Baby- und Kindernahrung zugelassen. Gelten allgemein als unbedenklich, aber z.B. E 341 ist schon in niedriger Konzentration ein
wirksames Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Käfer und Motten. Phosphate beeinflussen den
Calciumstoffwechsel, in Kombination mit anderen Zusatzstoffen traten bei Ratten Verkalkungen des Beckens auf; Phosphate erleichterten im Tierversuch die
Aufnahme von Schwermetallen durch den Darm.
E 500 NATRIUMCARBONAT
E 501 KALIUMCARBONAT
E 503 AMMONIUMCARBONAT
E 504 MAGNESIUMCARBONAT
Wird verwendet für:
Soda, Natron, Pottasche, Hirschhornsalz, Backpulver, Brausepulver, als Säureregulator für
Babykost, Lebkuchen, Kakao, Rosinen, Kaugummi, Speisesalz.
Für Erwachsene harmlos. In der EU in Kinder- und Säuglingskost zugelassen.
E 503 ist bei unmittelbarem Verzehr gesundheits-schädlich, beim Backen wird das Ammoniak
weitgehend ausgetrieben.
E 504 sollte in großen Dosen, insbesondere bei Kindern, vermieden werden, weil große Magnesium- Mengen Diarrhöe (Durchfall) hervorrufen können.
E 524 NATRIUMHYDROXID
E 525 KALIUMHYDROXID
E 526 CALCIUMHYDROXID
E 527 AMMONIUMHYDROXID
E 528 MAGNESIUMHYDROXID
E 529 CALCIUMOXID
E 530 MAGNESIUMOXID
Werden verwendet für Brezeln („Laugengebäck“), Kakao. Oliven, Instant-Tee. Zur Konservierung von Eiern, für Ei-Ersatzprodukte, zur
Trinkwasseraufbereitung.
Gelten als „sichere“ Zusatztstoffe;
E 524, E 525 und E 526 können laut EU-Recht in Kinder- und Babynahrung vorkommen; Magnesium in zu großen Mengen kann - insbesondere bei
Kindern zu Durchfall führen.
E 540 CALZIUM-DIPHOSPHATE
E 541 NATRIUM- ALUMINIUMPHOSPHATE
E 542 KNOCHENPHOSPHAT
E 543 NATRIUM-CALCIUM-POLYPHOSPHATE
E 544 CALCIUM-POLYPHOSPHATE
Werden synthetisch hergestellt. Phosphate wer-den zur Gänze oder teilweise aus tierischen Stoffen hergestellt. Erdäpfelprodukte, Schmelzkäse,
Fertigbackwaren, Soßenpulver, Schinken, Brühwurst, Fisch.
Polyphosphate beeinflussen den Calciumstoffwechsel des Menschen. Zusammen mit anderen Zusatzstoffen traten im Tierversuch
Verkalkungserscheinungen auf. Polyphosphate erleichtern die Aufnahme von Schwermetallen durch den Darm.
Verdickungs-Geliermittel
E 400 ALGINSÄURE
E 401 NATRIUMALGINAT
E 402 KALIUMALGINAT
E 403 AMMONIUMALGINAT
E 404 CALCIUMALGINAT
E 405 PROPYLENGLYKOLAGINAT
Werden verwendet für:
Eiscreme, Instant-Desserts, Pudding, alkoholfreie Getränke, Desserts, Grillsaucen, vorbehandelten Schnittkäse, Topfentortenmischung, künstliches Schlagobers, Hüttenkäse, Dressings, fertige Salate.
E 405 kann bei empfindlichen Personen gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben. E 400, E 401, E 402, E 404 sind laut EU-Recht in Baby- und Kindernahrung zugelassen. E 400, E 401, E 402, E 403, E 404 können Spurenelemente aufsaugen, sodaß deren Aufnahme durch den Darm behindert wird. Tierversuche weisen auf eine Beeinträchtigung der Eiweißverdauung hin; E 405 wird im Körper
teilweise in freies Propylenglykol und Alginsäure gespalten; die EU plant eine Zulassung von E 405 als Schaumstabilisator für Bier.
E 420 SORBIT
E 421 MANNIT
Werden verwendet für:
Diabetikerprodukte, als Weichhaltemittel in Süßwaren (Konfekt, Weichkaramellen), als
Feuchthaltemittel für Kuchen und Marzipan; zugelassen für Lebensmittel allgemein außer Getränken, Eiscreme, Süßigkeiten.
In großen Mengen (ab 50 Gramm pro Tag) können bei E 420 Blähungen, Durchfall und
Bauchschmerzen auftreten; bei E 421 gibt es gelegentlich Überempfindlichkeitsreaktionen
(Erbrechen und Durchfall), wegen ihrer abführenden Wirkung sollten E 420 und E 421 Kindern unter 3 Jahren nicht
gegeben werden.
Stabilisatoren- Emulgatoren
E 442 AMMONIUMPHOSPHTID
Wird hergestellt durch Behandlung von teilweise hydriertem Rüböl mit Phosphoroxiden und
gasförmigen Ammoniak.
Wird verwendet für Schokolade.
Gesundheitliche Einschätzung noch nicht möglich.
E 450a NATRIUM-KALIUM-DIPHOSPHATE
E 450b NATRIUM-KALIUM-TRIPHOSPHATE
E 450c NATRIUM-KALIUM-POLYPHOSPHATE
Werden synthetisch hergestellt.
Werden verwendet für:
Kartoffelprodukte (z.B. Pommes frites), Schmelzkäse, fertige Backwaren, Soßenpulver, Schinken, Wurst.
Noch umstritten ist, ob Phosphate empfindliche Kinder zappelig machen (Hyperaktivität);
Polyphosphate beeinflussen den Calciumstoffwechsel des Menschen; in Kombination mit anderen
Zusatzstoffen traten bei Ratten Verkalkungen des Beckens auf; Polyphosphate erleichtern die Aufnahme von Schwermetallen durch den Darm.
Geschmacksverstärker
E 620 GLUTAMINSÄURE
E 621 NATRIUMGLUTAMAT
E 622 KALIUMGLUTAMAT
E 623 CALCIUMGLUTAMAT
E 624 AMMONIUMGLUTAMAT
E 625 MAGNESIUMGLUTAMAT
Verleihen Nahrungsmitteln Geruch und Geschmack, unterdrücken Geschmacksfehler. Werden praktisch in allen Fertigprodukten verwendet.
In Versuchen mit „normalen“ Mengen von Aromastoffen und Geschmacksverstärkern E 621, E 622, E 623, E 624 konnten frühe Studien über das sogenannte „China-Restaurant-Syndrom“ (Schläfendruck, Kopfschmerzen, steifer Nacken) sowie allergische Reaktionen nicht bestätigt werden. E 625 in großen Mengen kann Durchfall, insbesondere bei Kindern, hervorrufen. In Tierversuchen (Ratten) führten diese Stoffe zu Fortpflanzungsstörungen und Übergewicht.
E 627 NATRIUMGUANYLAT
E 628 KALIUMGUANYLAT
Sind synthetisch hergestellte Geschmacksverstärker. Werden in vielen Fertiglebensmitteln
verwendet.
Gelten offiziell als unbedenklich, es gibt aber Hinweise, daß E 627 und E 628 bei empfindlichen
Personen zu gesundheitsbeeinträchtigenden Folgen führen können. Sie können für Menschen mit Gicht eine Gefährdung darstellen, weil diese
Geschmacksverstärker vom Körper zu Harnsäure umgewandelt werden. Im Tierversuch harmlos, da sie von Ratten und Mäusen - im Gegensatz zum
Menschen - in unbedenkliches Allantoin umgewandelt werden.
Süß, aber ohne Zucker? Gemma Bakterien melken!
Früher einmal haben viele, viele Bauern unterschiedlichste Lebensmittel erzeugt - heute betreiben einige wenige Wirtschaftsriesen flächendeckend „Food Design“; Instant Suppen, High-Tech-Snacks, Light-Produkte, fettfreie Kekse, zuckerfreie Schokoriegel. Das klingt viel lässiger, so modern - und hat einen ent-scheidenden Vorteil (für Konzernbosse): Alle diese Produkte müssen erst durch die Walzen industrieller
Verarbeitung, ehe sie in unseren Einkaufswagerl landen. Im Klartext: Es läßt sich damit doppelt gut Geld
verdienen.
Außerdem ließen sich diese Phantasieprodukte nie und nimmer zu Hause in der Küche zubereiten. Was im Food Design passiert, hat mit der Natur nichts zu tun, ist nur im Labor möglich. „Zusatzstoffe“ heißt das
Zauberwort.
Sie machen mischbar, was unmischbar ist
Emulgatoren machen Unmischbares mischbar, Stabilisatoren verbessern die Konsistenz, Farbstoffe geben allzu Blassem einen neuen Anstrich, Konservierungsstoffe verlängern die Haltbarkeit, Antioxidationsmittel erhöhen die Stabilität bei Luftzufuhr, dem faden Geschmack helfen Aroma- und Süßstoffe,
Geschmacksverstärker, Säuerungsmittel oder Säureregulatoren wieder auf die Beine. Auch im technischen Herstellungspro-zeß mischen Zusatzstoffe kräftig mit - Schaumverhüter, Trennmittel, Schmelzsalze, Überzugsmittel,
Kristallisationsverhinderer, Verdickungs- und Geliermittel. Bleibt nur noch ein Problem: Wie stelle ich möglichst rasch und billig möglichst viel an Zusatzstoffen her?
Richtig; Gentechnik, lautet die Antwort. Und jetzt raten Sie einmal, wer diese Zusatzstoffe herstellt...
Die Bakterien werden sozusagen abgerichtet
Richtige Lösung: Bakterien und andere Mikrolebewesen. Und damit sie genau das tun, was die Industrie von ihnen verlangt, werden ihnen gentechnisch sozusagen „die Wadeln viereg’richt“. Der Stoffwechsel von Mikroorganismen kann damit auf die Ausschüttung einer einzigen Substanz ausgerichtet werden - und das tun sie dann auch in wesentlich größeren Mengen. Leistungssteigerungen um das
ZIGTAUSENDFACHE sind keine Seltenheit. Beispiele:
Thaumatin (Süßstoff, 2.000mal so süß wie Zucker) wird von Bakterien des Unilever Konzerns hergestellt. Vitamin C wird von Mikrolebewesen erzeugt. Das Verdickungsmittel Xanthan (steckt in vielen Fertigprodukten) kommt aus Mikroben. Geschmacksstoffe (Pfirsich, Kirsche, Marzipan,
Kokosnuß zum Beispiel) wurden in Pilzen gefunden. Die verantwortlichen Gene werden ausgebaut und in
Leistungsmikroben eingepflanzt. Mit Hilfe der Gentechnik werden auch Bakterien angeheizt, die Glutamat
erzeugen, einen der meistverwendeten Geschmacksverstärker der Welt.
Das sind nur einige Beispiele für die fast unerschöpflichen Möglichkeiten, Zusatz- und Hilfsstoffe
gentechnisch herzustellen. Zielgerichtet werden Mikroorganismen auf die Produktion einer einzigen gewünschten Substanz „abgerichtet“. In keinem anderen Bereich konnten die Gentechniker so weit vordringen.
An einem Aroma beißen sich die Gentechniker bis jetzt die Zähne aus: an dem der Vanille. Warum? Dieses Aroma ist äußerst kompliziert - es besteht aus 35 verschiedenen Duftnoten.
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